NRW-Förderung: Bis zu 30.000 Euro je Schnellladepunkt für Nutzfahrzeuge

Nordrhein-Westfalen unterstützt wieder den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge. Seit dem 14. August 2026 können Förderanträge im Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ gestellt werden. Für Schnellladepunkte in der Logistik stehen 2026 erneut sieben Millionen Euro bereit. Kleine und mittlere Unternehmen können damit den Umstieg ihres Fuhrparks auf elektrische Antriebe vorbereiten.
Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Große Unternehmen sind ausgeschlossen. Kommunale Antragsteller sind unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls berechtigt; ihre geförderte Infrastruktur darf nicht wirtschaftlich genutzt werden.
Gefördert werden neue, stationäre und steuerbare Schnellladepunkte mit mindestens 50 kW. Bei mehreren Gleichstromladepunkten muss diese Leistung auch bei gleichzeitiger Belegung je Ladepunkt verfügbar sein. Förderfähig sind außerdem Netzanschluss, Tiefbau, Installation sowie Last- und Energiemanagement. Batteriespeicher können berücksichtigt werden, wenn sie die erforderliche Netzanschlussleistung reduzieren.
Der Standort muss eine Betriebsstätte sein; der Verkauf von Ladestrom darf nicht der hauptsächliche Geschäftszweck des Unternehmens sein. Bei öffentlichem Zugang ist die Nutzung auf Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 beschränkt. Für die Stromversorgung gelten Vorgaben zu erneuerbaren Energien.
Erst die Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Anträge werden online bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Ein Angebot dient der Vorbereitung. Fördermittel stehen nur im Rahmen des verfügbaren Budgets bereit; ein Anspruch besteht nicht.
Die vollständigen Bedingungen und den Zugang zur Antragstellung finden Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg.
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Weitere Programme finden Sie in unserer Übersicht zur Förderung von Ladeinfrastruktur.
Stand: 9. September 2026. Quelle zum Neustart: NRW-Mitteilung vom 14. August 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen.
