Neues Förderprogramm: Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr (KMU)

Der Bund fördert ab dem 05. Juni 2026 die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (E-Lkw). Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf betrieblich genutzten Flächen in Deutschland. Alle Informationen und der Förderaufruf finden sich unter https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/nicht-oeffentliche-ladeinfrastruktur-fuer-schwere-nutzfahrzeuge-kmu.

Gefördert werden DC-Ladepunkte ab 50 kW Ladeleistung, Netzanschlüsse, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme, Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie sowie notwendige Installations- und Infrastrukturmaßnahmen. Die Ladeinfrastruktur muss auf betrieblich selbst genutzten Flächen errichtet werden und ist ausschließlich für den eigenen Betrieb oder einen eingeschränkten Nutzerkreis vorgesehen. Eine öffentliche Nutzung der Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Hierzu zählen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Eine entsprechende KMU-Erklärung ist mit dem Förderantrag einzureichen.

Für die Förderung gelten verschiedene Voraussetzungen. Die Ladepunkte müssen für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 geeignet sein. Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 50 kW DC betragen. Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber gestellt werden oder ein bestehender Netzanschluss als ausreichend bestätigt worden sein. Zudem muss der Ladestrom vollständig aus erneuerbaren Energien stammen. Geeignete Zufahrts-, Park- und Rangierflächen müssen ebenfalls vorhanden sein.

Die Antragstellung ist vom 05.06.2026 bis zum 30.09.2026 möglich. Die Förderung erfolgt im sogenannten Windhundverfahren, sodass die Bewilligung in der Reihenfolge der eingehenden Anträge erfolgt. Eine frühzeitige Antragstellung wird daher ausdrücklich empfohlen. Das Programm ist Bestandteil der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für e-Lkw“ des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Insgesamt stehen über die kommenden Jahre bis zu eine Milliarde Euro Fördermittel zur Verfügung.

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