BUNDESWEITE UND NRW-FÖRDERPROGRAMME

Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur

Sie planen Ladepunkte für eine Wohnanlage, Ihr Unternehmen oder einen Nutzfahrzeug-Fuhrpark in NRW? Hier finden Sie wichtige Zuschussprogramme von Bund und Land – mit Förderhöhen, Zielgruppen und dem aktuellen Antragsstatus.

Stand: 9. September 2026. Die Übersicht zeigt wichtige Fördermöglichkeiten für Projekte in NRW. Förderhöhen sind Höchstwerte; Bedingungen, Fristen und verfügbare Mittel entscheiden über den konkreten Zuschuss.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Bei Wohnimmobilien sind die Anzahl der Wohneinheiten und Stellplätze sowie der Ausbauumfang entscheidend. Für Unternehmen kommt es auf den Nutzerkreis an, bei Nutzfahrzeugen zusätzlich auf Fahrzeugklasse und Ladeleistung. Wir stimmen das technische Konzept und die Kostenermittlung darauf ab.

Bund · Wohnimmobilien

Laden im Mehrparteienhaus

Für WEG, private Vermietende und Wohnungsunternehmen: Der Bund unterstützt den Ausbau der gemeinschaftlichen Ladeinfrastruktur an bestehenden Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

  • Bis zu 1.300 € je Stellplatz für Vorverkabelung ohne Ladepunkt
  • Bis zu 1.500 € mit Ladepunkt, bis zu 2.000 € mit geeignetem bidirektionalem Ladepunkt
  • Mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % der Stellplätze je Haus elektrifizieren

Antragsfrist: 10. November 2026 für WEG sowie KMU und private Vermietende; 15. Oktober 2026 im wettbewerblichen Aufruf für große Wohnungsbestände. Vorbehaltlich verfügbarer Mittel.

Zur TPC-Detailinformation →
Aktuelle Bundesförderung →

Der ältere TPC-Beitrag nennt noch den damaligen NRW-Förderstopp. Für NRW gilt der nachstehende aktuelle Stand.

NRW · Wohnimmobilien

Ladepunkte an kleinen Wohnanlagen

Bis zu 40 % Zuschuss, maximal 1.500 € je Ladepunkt. Für große Unternehmen beträgt die Quote maximal 20 %.

progres.nrw unterstützt nicht öffentliche Ladepunkte an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen. Das Wohngebäude darf höchstens fünf Stellplätze haben. Auch zugehörige Installation, Netzanschluss und Lastmanagement können berücksichtigt werden.

Antragstellung wieder möglich seit August 2026, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen bei der Bezirksregierung →

NRW · Wohnimmobilien

Gemeinschaftliche Grundinstallation

Bis zu 20 % Zuschuss, maximal 50.000 €. Für zusammenhängende Garagen- und Stellplatzkomplexe mit mindestens zehn Stellplätzen; die Stellplätze müssen mindestens zwei Jahre alt sein.

Gefördert wird die gemeinsame Infrastruktur bis zum Stellplatz. Erforderlich ist zusätzlich mindestens ein nach derselben Richtlinie geförderter Ladepunkt mit mindestens 11 kW. Die Kosten sind getrennt auszuweisen.

Nur nach Prüfung des Einzelfalls einplanen: Die Programmseite nennt weiterhin eine Bindung an einen bereits gestellten Ladeinfrastruktur-Antrag. Gleichzeitig gelten seit August neue Grenzen für die Ladepunktförderung. Die Kombination und Antragsmöglichkeit sollten deshalb vorab mit der Bewilligungsstelle geklärt werden.

Förderbedingungen der Grundinstallation →

NRW · Unternehmen

Laden für Beschäftigte und öffentliches Laden

progres.nrw bietet auch Förderbausteine für Ladepunkte bei Arbeitgebern und für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: jeweils bis zu 1.500 € je Ladepunkt.

Welcher Baustein passt, hängt insbesondere vom Nutzerkreis und der öffentlichen Zugänglichkeit ab. Ein Ladepunkt für Beschäftigte ist förderrechtlich anders einzuordnen als ein öffentlich nutzbarer Ladepunkt. Förderquote, technische Vorgaben und Antragsberechtigung sind für das konkrete Vorhaben zu prüfen.

Zur aktuellen NRW-Förderübersicht →

NRW · Nutzfahrzeuge

Schnellladen am Betriebshof

Bis zu 30 % Zuschuss, maximal 30.000 € je Ladepunkt. Für Schnellladeinfrastruktur ab 50 kW je Ladepunkt für gewerbliche und kommunale Nutzfahrzeuge.

Bei Unternehmen richtet sich der Baustein an KMU. Für Kommunen gelten besondere Vorgaben zur nicht wirtschaftlichen Nutzung. Neben der Ladetechnik können auch Netzanschluss, Lastmanagement und bestimmte Speicherlösungen förderfähig sein.

Antragstellung wieder möglich seit August 2026, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Details zur NRW-Schnellladeförderung →

Bund · Nutzfahrzeuge · Aufruf geschlossen

E-Lkw-Ladeinfrastruktur für KMU

Der Förderaufruf ist geschlossen. Die Mittel waren bereits am 5. Juni 2026 ausgeschöpft. Die ursprünglich vorgesehene Frist bis 30. September bedeutet deshalb keine aktuelle Antragsmöglichkeit.

Gefördert wurde nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge im eigenen Betrieb beziehungsweise für einen eingeschränkten Nutzerkreis. Der Projektträger kündigt weitere Aufrufe für 2027 an.

TPC-Detailbeitrag zum Programm →
Aktueller Status beim Projektträger →

Der TPC-Detailbeitrag beschreibt den ursprünglichen Aufruf. Für die Verfügbarkeit gilt der hier genannte aktuelle Status.

Förderung vor der Beauftragung klären

  1. Objekt und Ausbau festlegen: Stellplätze, gewünschte Ladepunkte, Anschlussleistung und spätere Erweiterung erfassen.
  2. Kosten und Förderweg prüfen: Angebot erstellen und förderfähige Kosten zuordnen. Dieselben Ausgaben dürfen nicht doppelt gefördert werden; Kombinationen sind nur im Rahmen der jeweiligen Regeln möglich.
  3. Antrag stellen und Bewilligung abwarten: Grundsätzlich erst danach verbindlich beauftragen und umsetzen. Ein Angebot einzuholen ist noch keine Beauftragung.

Ökostromversorgung, technische Mindestanforderungen und Zweckbindung gehören frühzeitig in die Planung. Für WEG ist außerdem der passende Beschluss vorzubereiten.

Ladeinfrastruktur in NRW planen

TPC unterstützt Sie bei der technischen Planung, der Kostenermittlung und der Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur. Schicken Sie uns den Standort, die Anzahl der Stellplätze und den gewünschten Ausbauumfang. Gemeinsam klären wir, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt.