GEIG Novelle 2026
14. Juli 2026
GEIG-Novelle: Anforderungen an Ladeinfrastruktur
Die Vorgaben unterscheiden sich nach Gebäudenutzung, Bauvorhaben und Anzahl der zugehörigen Stellplätze.
| Gebäudetyp | Schwellenwert | Vorverkabelung | Leitungsinfrastruktur | Ladepunkte |
|---|---|---|---|---|
| Wohngebäude – Neubau | Mehr als 3 Stellplätze | Mindestens 50 % der Stellplätze | Alle übrigen Stellplätze | Mindestens 1 Ladepunkt |
| Wohngebäude – größere Renovierung | Mehr als 3 Stellplätze | Anforderungen gelten, wenn Parkplatz oder elektrische Infrastruktur von der Renovierung betroffen sind | Vorbereitung der Stellplätze für Ladeinfrastruktur | Abhängig von den gesetzlichen Detailvorgaben des Vorhabens |
| Nichtwohngebäude – Neubau | Mehr als 5 Stellplätze | Mindestens 50 % der Stellplätze | Alle übrigen Stellplätze | Mindestens 1 Ladepunkt je angefangene 5 Stellplätze |
| Nichtwohngebäude – größere Renovierung | Mehr als 5 Stellplätze | Anforderungen gelten, wenn Parkplatz oder elektrische Infrastruktur von der Renovierung betroffen sind | Vorbereitung der Stellplätze für Ladeinfrastruktur | Abhängig von den gesetzlichen Detailvorgaben des Vorhabens |
| Nichtwohngebäude – Bestand | Mehr als 20 Stellplätze | Alternativ zu den Ladepunkten: mindestens 50 % der Stellplätze | Als alternative Erfüllungsoption | Ab 1. Januar 2027 entweder 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur an mindestens 50 % der Stellplätze |
| Öffentlich zugängliche Parkplätze im Bestand | Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen | Nicht zwingend bei Nutzung der Leistungsalternative | Alternative Erfüllung über öffentlich zugängliche Ladeleistung | Gesamtleistung von mindestens 1,1 kW je öffentlich zugänglichem Stellplatz |
| Öffentlich zugängliche Parkplätze im Neubau | Nichtwohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen | Nicht zwingend bei Nutzung der Leistungsalternative | Alternative Erfüllung über öffentlich zugängliche Ladeleistung | Gesamtleistung von mindestens 2,2 kW je öffentlich zugänglichem Stellplatz |
Hinweis: Bei größeren Renovierungen greifen die
Anforderungen grundsätzlich nur, wenn auch der Parkplatz oder die
elektrische Infrastruktur des Gebäudes von der Maßnahme betroffen ist.
Für bestimmte Büro- und Verwaltungsgebäude können weitergehende
Anforderungen gelten. Maßgeblich ist der endgültige Gesetzestext nach
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
